Seit dem 01. Januar 2013 gilt neben den erhöhten Verdienstgrenzen für Mini- (450,00 €) und Maxijobber (850,00 €) eine generelle Rentenversicherungspflicht für Minijobber. Mit den Lohnabrechnungen kann bei Minijobs oder Teilzeitbeschäftigung der Abrechnungsanspruch des Arbeitnehmers erfüllt und ein monatliches festes Gehalt oder ein Stundenlohn abgerechnet werden. Für Minijobber ist die Abzugsposition Rentenversicherungsbeitrag und für Teilzeitbeschäftigte die Abzugsposition für Steuern und Sozialversicherung vorgedruckt. Eine Zahlungsquittung ist enthalten.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
Roth GmbH- Niederlassung RNK Verlag
Hauptstraße 14
Großbeeren, Deutschland, 14979
service@rnk-verlag.de
rnk-verlag.de